EMAIL
> 2
HOME

.
Wo?
Kirchenaustritte sind möglich beim zuständigen Amtsgericht (AG), wo der Antragsteller seinen ersten Wohnsitz hat, und - falls vorhanden - bei dem für den Wohnort zuständigen Ortsgericht.

Sprechzeiten
Mo - Fr 8.30 - 12.00 h
Abt. Kirchenaustritte Raum 254 2. Etage
35037 Marburg, Universitätsstr. 48
06421 / 290 - 327

Unterlagen
Der Kirchenaustritt kann von dem Antragsteller nur persönlich erklärt werden, d. h., er muß selbst erscheinen und einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß mitbringen, dazu die Quittung über die bezahlte Bearbeitungsgebühr.

Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 25,- und kann zwischen 8.30 und 12 h in Raum 54 im Erdgeschoß des AG Marburg eingezahlt werden. Falls der Kirchenaustritt bei einem Ortsgericht beantragt wird, erfolgt die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr an der Kasse des jeweiligen Ortsgerichts.

Bescheinigung
Die Bescheinigung über den Kirchenaustritt ist aufzubewahren, da sie möglicherweise irgendwann gebraucht werden könnte.

Wirksamkeit
Der Kirchenaustritt ist sofort wirksam. Laut Kirchensteuerrecht wird die Kirchensteuer noch für den laufenden und den folgenden Monat einbehalten.
.

Befreiung von der Kirchensteuer
Damit der Antragsteller von der Zahlung der Kirchensteuer befreit werden kann, ist folgendes zu beachten: Abhängige Lohnarbeiter oder Gehaltsbezieher lassen sich von demjenigen, für den sie arbeiten, die Lohnsteuerkarte aushändigen, um sie beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung berichtigen zu lassen. Freiberuflich Tätige und Selbständige reichen eine Kopie des Kirchenaustritts bei dem für sie zuständigen Finanzamt oder bei ihrem Steuerberater ein.

Private ethische Beratung über die Folgen des Kirchenaustritts
Wer sich nicht sicher ist, ob er den Schritt eines Kirchenaustritts unternehmen oder doch lieber zahlendes Mitglied bleiben möchte, kann sich diesbezüglich persönlich, schriftlich per Brief oder email oder telefonisch beraten lassen. Zur diesbezüglichen Kontaktaufnahme bitte ich die oben angeführte email-Adresse zu benutzen oder eine schriftliche Eingabe an folgende Anschrift zu senden:
Günter Helmut Niederl, Red. Gedankenfreiheit - Gesellschaft & Kultur, Radio Unerhört Marburg, Rudolf-Bultmann-Str. 2b, 35039 Marburg